Nachfolgend finden Sie Antworten auf "häufig gestellte Fragen" um Ihnen noch mehr Transparenz zu bieten.

Wie kontaktiere ich SV-Ruhmann am besten?

Kontaktaufnahme gerne per Mail unter "Kontakt" oder über Ihr E-Mail Programm direkt an meine Mail Adresse, die Sie im "Impressum" finden. Gerne können Sie mich auch unter meiner Mobilfunknummer erreichen, die Sie ebenfalls im "Impressum" finden oder Sie senden ein WhatsApp Nachricht.

Wer sind die Kunden von SV-Ruhmann?

Meine Kunden sind:

  • private Personen
  • Versicherungen
  • Unternehmen
  • Gerichte

Kann SV-Ruhmann auch meine elektrische Anlage bzw. Elektroinstallation abnehmen, für den Betrieb freigeben oder CE vergeben?

Nein. Als freiberuflicher Sachverständiger darf ich Ihre Anlage oder Elektroinstallation nicht abnehmen, die Inbetriebnahme nicht freigeben und auch keine CE erteilen.

Ich kann den Ist-Zustand aufnehmen und aus fachlicher Sicht auf fachlich korrekte Ausführung / Mängel bewerten. Eine Kostenberechnung für mögliche Mängelbeseitigungen kann auch durchführt werden.

Ist der erste Kontakt mit Kosten verbunden?

Nein. Der erste Kontakt ist nicht mit Kosten verbunden. Siehe auch "Ablauf & Kosten".

Kann mir SV-Ruhmann auch rechtlichen Beistand leisten oder Tipps hierzu geben?

Nein! Rechtlichen Beistand kann und darf ich nicht leisten. Auch Tipps, Hinweise oder sonstige Informationen zu rechtlichen Themen kann ich Ihnen nicht geben.

Kann SV-Ruhmann ein Gutachten zu Gunsten des Auftraggebers erstellen?

Nein! Ich werde das Gutachten objektiv und unparteiisch nach dem aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erstellen.

Wie lange dauert es bis ein Gutachten durch SV-Ruhmann erstellt wird?

Die Dauer zur Erstellung eines Gutachten hängt maßgeblich vom gewünschten Umfang als auch vom Zeitpunkt der Informationsbereistellung ab. Hierbei ist es u.a. wichtig, dass Sie mir die notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung stellen. Die Dauer zur Erstellung eines Gutachten kann von einer Woche bis mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. 

Wenn Sie mich beispielsweise beauftragen ein Bauvorhaben zu begleiten - das sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt - und hierbei ein abschließendes Gutachten gewünscht ist, kann ich dieses erst ganzheitlich finalisieren wenn das Bauvorhaben beendet ist.

In welchen Fällen kann ich als Kunde SV-Ruhmann beauftragen?

Der "Blumenstrauß" an möglichen Beispielen für eine Beauftragung ist ziemlich groß:

  • Begleitung der Elektroinstallation Ihres Bauvorhabens
  • Mängelvermutung an einer Elektroinstallation oder an einem überholten/reparierten Gerät
  • Zweifel an der elektrischen Sicherheit von Anlagen oder Geräten
  • Prüfen einer Elektroanlage wie beispielsweise auch einer PV-Anlage um mögliche Gewährleistungsansprüche in Kombination mit dem Gutachten einreichen zu können
  • Eine Versicherung benötigt ein Gutachten um zu entscheiden, in welchem Maße die Versicherung die Kosten übernimmt
  • Gutachten mit Fokus auf Ursachenanalyse aufgrund eines  Personen- oder Sachschadens
  • Streit bzw. fehlende Einigung zwischen Auftraggeber und einer Elektrofachfirma
  • Prüfung von Angeboten auf Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, ggf. weiter anfallende Kosten (Mehrkosten), technische Eignung, Dimensionierung

Muss ich als Kunde bei SV-Ruhmann auch MwSt. / Umsatzsteuer zahlen?

Aktuell müssen Sie keine MwSt. oder Umsatzsteuer entrichten, da für mich die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt.

Wann muss ich gegenüber SV-Ruhmann Zahlungen leisten?

Üblicherweise bezahlen Sie meine erbrachten Leistungen nach Fertigstellung.

In manchen Fällen ist eine Abschlagszahlung sinnvoll. Diese Zahlungen wären dann im Vertrag definiert.

Generell sind Zahlungen nach Rechnungserhalt fällig. Diese sind binnen 2 Wochen zu begleichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Gerne erkläre ich Ihnen für maximale Transparenz bei Bedarf die einzelnen Positionen der Rechnung.

Welche Informationen benötigt SV-Ruhmann bei einer Beauftragung?

Welche Informationen benötigt werden, kommt auf Ihren individuellen Fall an. Meistens werden folgende Informationen benötigt:

  • Angebote
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Sonstige Planungsdokumente
  • Schriftverkehr
  • Abnahmeprotokolle
  • Messprotokolle

 

Meist ist eine Besichtigung vor Ort sinnvoll bzw. notwendig. Dabei mache ich Fotos und erfasse weitere Informationen, die ich im Protokoll zur Ortsbesichtigung festhalte.